Hiermit laden wir zur Mitgliederversammlung 2021 am 20. Februar 2021 ab 15 Uhr ein.
Tagesordnung
- Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
- Wahl des Protokollführers
- Wahl des Versammlungsleiters
- Jahresrückblick durch den 1. Vorsitzenden
- Berichte des Vorstandes des erweiterten Beirats
- Kassenbericht
- Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
- Vorstellung des Finanzplans für 2021 und Abstimmung
- Satzungsänderung (siehe Anlage)
- Wahl des Wahlleiters
- Wahlen
- Vorsitzender
- Kassenwart
- Jugendwart
- Wahl der zwei Kassenprüfer und deren Vertreter
- Wahl der Delegierten und deren Vertreter
- weitere Wahlen
- Aufträge für die Delegierten
(sind vorher schriftlich bis zum 10.02.2021 beim 1. Vorsitzenden einzureichen) - weitere Anträge
(Anträge sind bis zum 10.02.2021 schriftlich beim 1. Vorsitzenden einzureichen) - Diverses
So in der Einladung für Ämter die männliche Bezeichnung gewählt wurde, ist gleichsam die weibliche Form gemeint.
Nach § 18 Abs. 1 der Satzung sind wir verpflichtet, die Mitgliederversammlung innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres durchzuführen. Auf Grund der immer noch bestehenden Pandemielage geht der Vorstand derzeit davon aus, dass bis Ende Februar 2021 größere Veranstaltungen nicht erlaubt sein werden.
Wir haben uns daher dazu entschieden, von der durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen, Mitgliederversammlungen online durchzuführen, ohne das dies in der Satzung vorgesehen ist.
Daher ist es in 2021 erforderlich, sich bis zum 10.02.2021 unter dem entsprechenden Link zur Mitgliederversammlung anzumelden.
Termin und Anmeldelink zur Mitgliederversammlung 2021 (inkl. Anlage zur Satzungsänderung)
Nach erfolgter Anmeldung werden per Email die Zugangsdaten übersandt.
Für den Vorstand der EWU Westfalen e.V.
Christian Kernbach
1. Vorsitzender